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Wer darf einkaufen2022-04-02T15:03:25+02:00

Wer darf einkaufen?

Alle Personen, deren monatliches Gesamteinkommen unter 1.100 Euro liegt, dürfen in der Rheinfelder Tafel einkaufen. Für Haushaltsgemeinschaften erhöht sich die Einkommensgrenze für jede erwachsene Person um weitere 500 Euro und für jedes Kind um 300 Euro.

Zum Einkaufen berechtigt ein Kundenausweis, der im alten Rathaus in der Friedrichstraße 6, 79618 Rheinfelden (Baden) ausgegeben wird.

Weitere Ausstellungsorte für einen Kundenausweis für den Tafelladen Rheinfelden

bei der Gemeinde Schwörstadt
in der Hauptstraße 107 in 79739 Schwörstadt

im Rathaus Grenzach-Wyhlen
Sozialstation
in der Rheinfelder Str. 19, 79639 Grenzach-Wyhlen